DGUV Vorschrift 3 für Prüfung Steckdosen

1. Warum müssen Steckdosen überprüft werden?
Die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten und Elektroanlagen ist gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Grundlage dafür sind die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) und die Normen DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen – Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands) sowie VDE 0701 und 0702 (Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte). Verursacht eine nichtgeprüfte Elektroanlage oder ein nichtgeprüftes Elektrogerät einen Brand oder versetzt einem Angestellten einen Stromschlag, kann es zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Neben der Haftung des Verantwortlichen im Schadenfall, kommt die Sicherheit der Angestellten, Gäste, Heimbewohner oder Patienten hinzu.
Was sind elektrische Betriebsmittel?
Laut der DGVU V3 §2 (1) sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”
Gewöhnlich wird in folgende Kategorien unterteilt:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
- Elektrische Anlagen
Wann und wie oft müssen Steckdosen geprüft werden?
Laut den oben genannten Normen und Richtlinien (DGUV V3, BetrSichV, TRBS 1201, DIN VDE 0105-100 / VDE 0701 und 0702) haben die Betreiber bzw. Unternehmen dafür zu sorgen, dass die Prüfung elektrisch ortfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig erfolgt (sogenannte Wiederholungsprüfungen). Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden. (z.B. Endstromkreise mit fest installierten Steckdosen in der Wand).
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (z.B. Mehrfachsteckdosen mit Verlängerungskabel).
Ortsfeste Betriebsmittel (Elektroanlagen) sind alle 4 Jahre und ortsveränderliche Elektrogeräte sind alle 2 Jahre einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat das Unternehmen (Geschäftsführer und/oder Inhaber) dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können die empfohlenen Prüffristen von 4 bzw. 2 Jahren verlängert oder verkürzt werden.
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer | |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft | |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft | |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte | |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter |
|
6 Monate | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
|
arbeitsalltäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
3. Wie werden die Steckdosen überprüft und wer darf prüfen?
Ortsfeste Betriebsmittel und somit auch ortsfeste Steckdosen in Endstromkreisen werden mittels sogenannter Installationstester geprüft. Für die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten (teilweise auch ortsfest) hingegen verwendet man sogenannte Gerätetester.
Die Prüfung von ortsfesten Betriebsmitteln bzw. Elektroanlagen dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften geprüft werden, wohingegen ortsveränderliche Betriebsmittel (Elektrogeräte) theoretisch auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) geprüft werden dürfen.
Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen (z.B. Isolationsfehler, Schutzleiterfehler, Erdungsfehler)
Die Dokumentation der Prüfung erfolgt meist in Print- und Dateiform (xls, pdf) und enthält sämtliche Prüfprotokolle, eine Inventarliste, mögliche Fehler und einen Terminplan für die Wiederholungsprüfung. Im Schadensfall ist so eine präzise Auskunft über die Elektroinstallation möglich und ein Überblick über die vorgenommenen sowie geplanten Wiederholungsprüfungen gegeben.
4. Sind meine Steckdosen überprüft worden?
Um festzustellen ob die Steckdosen an Ihrem Arbeitsplatz fristgerecht und ordnungsgemäß überprüft wurden, genügt ein Blick unter die Steckdosenleiste. Dort ist meist eine Plakette mit den entsprechenden Daten aufgeklebt.
5. Wie wird mit nicht erreichbaren Steckdosen verfahren?
Nicht erreichbare Steckdosen, zum Beispiel durch einen Umbau, werden in dem Prüfprotokoll der Elektrofachkraft festgehalten und das Unternehmen darauf hingewiesen, diese beim nächsten Termin zugänglich zu machen. Die Zugänglichkeit der Steckdose dient in erster Linie der Sichtprüfung sowie der Prüfung des Schutzleiterwiderstandes. Die Elektrofachkraft entscheidet vor Ort, ob die anderen durchzuführenden Messungen (z.B. Isolationswiderstandmessung, Fehlerschleifenimpedanzmessung) ggfs. durch eine andere zugängliche Steckdose umsetzbar sind, so dass eine normgerechte Prüfung (mit Ausnahme der nicht durchführbaren Sicht- und Schutzleiterprüfungen) erfolgen kann.
6. Sind Teilprüfungen möglich?
Ortsveränderliche Geräte müssen in jedem Fall wiederholt nach VDE 0701 und 0702 geprüft werden. Die DIN VDE 0105-100 hingegen erlaubt zwar unter Umständen Wiederholungsprüfungen in Form von Stichproben, jedoch ist dies absolut nicht empfehlenswert! Wer trägt zum Beispiel die Verantwortung, wenn ein Fehler bei einer nicht kontrollierten Einheit zum Unfall führt? Und wer legt die Anzahl der Stichproben fest? Fakt ist, dass bei einer Teilprüfung nicht garantiert werden kann, dass sämtliche Defekte und Mängel entdeckt wurden. Die DIN VDE 0105-100 überträgt dem Prüftechniker bzw. den auftraggebenden Unternehmen die Verantwortung. Unternehmen, die sich auf eine Teilprüfung einlassen, tragen die Verantwortung und können sich nicht auf die Rechtssicherheit der vorgenommenen stichprobenartigen Elektroprüfung verlassen. Ob Versicherungen und Berufsgenossenschaften im Schadensfall die Einschätzung, die zur Teilprüfung geführt hat, plausibel findet oder dem Unternehmen eine unzureichende Elektroprüfung aus Kostengründen unterstellt, wird im Einzelfall entschieden. Mit einer vollständigen Elektroprüfung ist das Unternehmen auf der sicheren Seite und erfüllt die Vorgaben zur Arbeitssicherheit.
7. Lässt sich das Prüfen jeder Steckdose vereinfachen?
Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss in jedem Fall durchgeführt werden. Moderne Gerätetester VDE 701/702 verfügen über ein automatisiertes Prüfverfahren und signalisieren das Prüfergebnis durch eine positive oder negative Anzeige im Display. Dieses Prüfverfahren bietet kaum Spielraum für eine Optimierung, weil die automatisierte Prüfabfolge nur ca. 1-2 Minuten dauert.
Bei ortsfesten Anlagen besteht allerdings ein erhebliches Interesse, die vielen Teilprüfungen basierend auf der VDE 0100-600 (Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 6: Prüfungen) zu reduzieren, denn oftmals kann die Prüfung nur durchgeführt werden, wenn die Anlage stromlos geschaltet wird (Isolationsmessung). Ein Abschalten ist besonders kritisch, wenn es sich um Industrieanlagen oder Rechenzentren handelt, welche 100% verfügbar sein müssen.
Die VDE0100-600 bietet aber auch hier eine Ausnahmereglung. Auf das Abschalten kann unter folgenden Umständen verzichtet werden: (…) Wenn ein Stromkreis durch ein Differenzstrom-Überwachungsgerät (RCM) nach EN 62020 (VDE 0663) oder eine Isolations-Überwachungseinrichtung nach DIN EN 61557-8 (VDE 0413-8) ständig überwacht wird und diese Überwachungseinrichtungen einwandfrei funktionieren, kann auf die Messung des Isolationswiderstands verzichtet werden. (…)
Da eine Wiederholungsprüfung die gesamte elektrische Anlage umfasst, müssen die angesprochenen Differenzstromsensoren granular in der Anlage verteilt werden, d.h. in der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV), und den Unterverteilungen (UV) und evtl. sogar in sogenannten Drittverteilungen (PDU – Power Distribution Unit) wie sie in Rechenzentren zum Einsatz kommen.
8. Was für Kosten fallen für Unternehmen an?
Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, wie Steckdosen, ist gemäß DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen Pflicht (auch E-Check oder BGV A3-Prüfung genannt). Nur qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen die Wiederholungsprüfungen gemäß DGUV V3 durchführen. Bei einem Prüfauftrag werden sowohl Fixkosten als auch variable Kosten berechnet. Zu den Fixkosten zählen zum Beispiel die Löhne der Prüftechniker und Mitarbeiter im Innendienst, Kosten des Prüfequipments, Firmenwagen, Schulungen und Arbeitskleidung. Die Fixkosten sind bei den Prüfaufträgen gleich und werden vom Prüfserviceunternehmen mit sich gebracht. Die variablen Kosten für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 werden hingegen auftragsabhängig verursacht. Da jeder Arbeitsplatz und jedes Unternehmen unterschiedlich sind, variiert der zeitliche Aufwand des sogenannten E-Check nach DGUV Vorschrift 3 je nach Prüf-Ort. Die Preise richten sich nach dem zeitlichen Aufwand oder werden je nach Prüfunternehmen pro zu prüfendem elektrischen Betriebsmittel berechnet. Wird nach Zeitaufwand berechnet und der Prüftechniker kann die elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen gut erreichen, kann er zügig arbeiten und die Kosten reduzieren. Kommt es zu Verzögerungen die seine Arbeitsgeschwindigkeit beeinflussen, hat dies ggfs. Auswirkungen auf den Preis. Oftmals wird pro Verteiler / elektrischem Betriebsmittel ein Festpreis vereinbart, genauso wie für jede Steckdose (Verteilerprüfung Messung Iso, Fi; Schleifenimpedanzmessung). Werden viele Mehrfach-Steckdosen in dem Unternehmen oder der Einrichtung eingesetzt, hat dies entsprechend Auswirkungen auf die entstehenden Kosten. Hinzu kommen meist Anfahrtskosten. Eine pauschale Aussage lässt sich deshalb nicht treffen.
9. Fazit
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie ortsveränderliche Betriebsmittel sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Konsequenzen einer fehlenden Wiederholungsprüfung sind im Schadensfall gravierend (z.B. eingeschränkter Versicherungsschutz). Deshalb sollten die festgelegten Mess- und Prüffristen unbedingt eingehalten werden. Ziel einer Elektroprüfung / Wiederholungsprüfung ist die Gewährleistung eines rechtssicher geprüften Betriebes im Sinne der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter, Kunden und Gästen (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG). Der Prüfaufwand, speziell bei der Prüfung ortsfester Betriebsmittel bzw. Anlagen, kann durch installierte Differenzstromsensoren optimiert werden.
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